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1. RECORDING 1.1 Die Anzahlung in Höhe von 1.000,- (in Worten: Eintausend) Euro ist einen Monat vor Produktionsbeginn zu entrichten. Nach Beendigung der Produktion und Eingang des Restbetrages wird das MASTER in Form einer Audio od. Daten CD/DVD an den Kunden ausgehändigt. 1.2. Die Helion GROUP GmbH verpflichtet sich zur Ausführung der Produktion sowie des Masterings des Kunden. 1.3 Für unerwartete Fälle wie z.B. Geräte- bzw. Softwareschäden, Personenschäden etc., die einen Abschluss der Produktion zum vorgegebenen Zeitpunkt (z.B. VÖ, etc.) unmöglich machen, ist die Helion Group GmbH nicht haftbar. 1.4 Werden nach Beendigung der Produktion Änderungen am Mix von Seiten der Helion Group GmbH vorgenommen, sind anfallende Kosten von der Helion Group GmbH zu tragen. 1.5 Der Kunde kann bei Bedarf Equipment von Helion Group mieten. Spezielle Equipmentanforderungen müssen bis spätestens 14Tage vor Produktionsbeginn schriftlich eingereicht werden, um eine zeitnahe Organisation zu gewährleisten. Die Kosten bzw. Finanzierung hierfür werden in voller Höhe von dem Kunden getragen. 1.6 Bei angelieferten Daten Seiten des Kunden müssen folgende Punkte beachtet werden: Für exakte Ton- oder Bild & Ton-Wiedergabe, müssen alle Filedaten exakt bei 0:00:00 Sec./ Frame beginnen. Jedes gelieferte File (AIFF, WAV, SDII AUDIO oder MIDI) sollte am Ende des Namens Panoramabezeichnungen wie L, R oder C (für Center) beinhalten. Dies ist besonders wichtig bei Orchesterbesetzungen, Schlagzeugspuren und SFX. Die angelieferten Daten müssen von Seitens des Kundenaus geprüft und fehlerfrei sein. Die Helion Group GmbH ist nicht verpflichtet, das Material vorab zu sichten, und kann nicht haftbar gemacht werden, für im nachhinein auftretende Fehler seitens des angelieferten Ausgangsmaterials.
2. FILM- UND DVD-PRODUKTIONEN 2.1 Die Anzahlung in Höhe von 50% ist spätestens 20 Tage vor Produktionsbeginn zu entrichten. Nach Beendigung der Produktion und Eingang des Restbetrages wird das gedrehte Material nach Absprache mit dem Kunden an Diesen ausgehändigt. 2.2 Sollte das gedrehte Material von Helion Group GmbH weiterverarbeitet werden, wird das fertige Master (DVD, HD-DVD, DLT) nach der Fertigstellung der Produktion und Eingang des Restbetrages an den Kunden ausgehändigt. 2.3 Vor den Dreharbeiten muss von Seiten des Kunden ein Drehbuch oder ein Storyboard an Helion Group GmbH ausgehändigt werden, damit die Helion Group GmbH die Möglichkeit bekommt evtl. Locations oder spezielles Equiptement zu besorgen. 2.4 Ausrüstung, die für eine Standard Produktion benötigt wird, ist von Helion Group GmbH zu stellen, und ist in dem Gesamtpreis enthalten. 2.5 Helion Group GmbH behält sich den Eigentumsbehalt vor, solange der Betrag nicht in vollem Umfang beglichen ist. 2.6 Durch Begleichung des Betrages gehen die Urheberrechte von Helion Group GmbH an den Kunden über.
3. RESTAURATIONEN 3.1 Die Anzahlung in Höhe von 50% bei Filmrestaurationen und 800,- bei Audiorestaurationen ist spätestens 10 Tage vor Auftragssbeginn zu entrichten. Nach Beendigung des Auftrags und Eingang des Restbetrages wird das gewünschte Datenformat nach Absprache mit dem Kunden an diesen ausgehändigt. 3.2 Helion Group verplichtet sich, das ausgehändigte Material für die Restauration sorgsam nach den Regeln für die jeweilige Materiallagerung zu behandeln. Die Helion Group kann nicht für Schäden, die bereits bei den gelieferten Materialien vorhanden waren und nach Sichtung dem Kunden mitgeteilt wurden, haftbar gemacht werden. 3.3 Datenträger, die für die Speicherung der Restaurierten Daten, nach Beendigung des Projektes zur Auslieferung an den Kunden nötig sind werden vom Kunden gestellt. Sollte das nicht möglich sein, kann das Speichermedium von der Helion Group besorgt werden und wird nach dem tagesaktuellen Preis, gesondert an den Kunden verrechnet. Sollte dies der Fall sein, muss der Kunde das mindestens 14 Tage vor Beendigung des Projektes der Helion Group mitteilen. 3.4 Helion Group GmbH stellt keinerlei Ansprüche auf das Urheberrecht der gelieferten Daten. Der Kunde muss Helion Group die jeweiligen Rechte an den Materialien schriftlich bestätigen. Die Helion Group GmbH übernimmt keinerlei Haftung sofern der Nachweis nicht in vollem Umfang erbracht werden kann.
4. ALLGEMEIN Zahlungsbedingungen: 4.1 Bei Neukunden und Angebotssummen über 3.000 Eur erwarten wir bei Auftragsvergabe eine Anzahlung von 50% der Auftragssumme vor Projektstart. 4.2 Die Restzahlung ist sofort nach Rechnungserhalt zu Zahlung fällig. Spätestens nach 30 Tagen. 4.3 Bei Beträgen über 100.000 Eur wird der Betrag durch ein Treuhänderkonto verwaltet und ist sofort bei Auftragsvergabe fällig. 4.4 Gerichtsstand: 4.5 Sitz der Gesellschaft: 4.6 Vertretungsberechtigt: |






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